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Grundsätze der Wallheckenneuanlage
Wallhecken können überall (außer an besonders geschützten Landschaftsbestandteilen ) neu angelegt werden besonders aber, wo im Vergleich zur örtlichen geschichtlichen Situation Wallhecken
beseitigt worden sind.
Als Standort bieten sich alle Grenzlinien von Grundstücken oder sonstige Grundstücksflächen an.
Wallhecken können in Eigeninitiative von einzelnen Bürgern, Bürgerschaften, Forsten, Landwirten, Vereinen, Wasser,- u. Bodenverbänden Städten, Gemeinden, Kreisen, und dem Land angelegt werden.
Bei der Neuanlage von Wallhecken sollten folgende Punkte beachtet werden.
Das Erdmaterial für den Wall sollte aus Gründen des Bodentyps und der Kosten aus der näheren Umgebung kommen.
Entlang der künftigen Wallsohle sollte die Vegetationsdecke wurzeltief abgeschält werden um eine optimale Verbindung der Gehölzwurzeln zum Oberflächenwasser zu gewährleisten.
Der Wall sollte auf eine Höhe von 1,2 -1,5 m, einer Wallfußbreite von ca. 2 - 2,5 m und einer Kronenbreite von ca. 0,8 m aufgeschüttet werden (Der Wall sackt noch in der Höhe um ca. 20- 30% ).
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Eine Bewässerungsrinne ( mit einem Spaten oder durch eindrücken mit der Baggerschaufel), ist mittig, ca. 0,3 m breit und 0,3 m tief,
entlang der Wallkrone anzulegen um Regenwasser zu sammeln und so an die Bäume und Sträucher weiterzugeben. Beim Pflanzen ist
darauf zu achten, daß eine Vertiefung des Pflanzloches rund um den Baum bzw. Strauch aus gleichem Grund verbleibt. Zusätzlich
kann, mittels der Rinne, bei anhaltend trockenem Wetter (Sommer) der neugepflanzte Baum- und Strauchbestand leicht bewässert werden.
Um ein optimales Anwachsen der neugepflanzten Gehölze zu gewährleisten, ist bei Neuanlegung, Neu- bzw. Nachbepflanzung der
Wall vor Austrocknung u. z.Zt. unerwünschtem Krautwuchs zu schützen. Daher sollte eine kleinwüchsige Pionierpflanzenart wie z.B.
Klee oder Phacelia eingesät werden. Sehr wirkungsvoll ist aber auch den Wall vor dem Pflanzen dauerhaft mit z.B.
Holzhäckselmaterial oder groben Rindenmulch abzudecken. Zu aufwendig wäre ein ständiges Mähen oder entfernen des Krautes.
Nun sollte der Wall ein halbes Jahr ruhen oder verdichtet werden, um Hohlräume, die das Wurzelwachstum hemmen, zu vermeiden.
Ausschließlich sollten auf Wallhecken nur Pflanzen genommen werden, die standortheimisch sind; zudem im Außenbereich gemäß §
44 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes eine Bepflanzung mit gebietsfremden Pflanzen untersagt ist.
Die Bepflanzung sollte in Verbund auf Lücke erfolgen. Es ist darauf zu achten, daß Sträucher in Gruppen von ca. 4- 8 Stück der
gleichen Art gepflanzt werden. Die Gehölze sollten wuchskräftig mehrjährig sein und den Boden- und Lichtansprüchen der jeweiligen Art entsprechen, da sonst die Gefahr des völligen Gehölzverlustes droht.
Wallhecken sind nur in der vorgeschriebenen Frist vom 1. Oktober bis zum 28 Februar zu pflegen; die Selbstheilungskräfte der
erwachenden Gehölze können im Februar am besten genutzt werden.
Wallhecken sind an Grenzen zu Viehweiden in einem Abstand zum Wallfuß von mindestens 1,5 m sicher abzuzäunen, um ein
Überweiden der Wallhecken auszuschließen. Bei angrenzenden Ackerland ist ebenso zu verfahren, hier kann aber auch durch Anlegen eines vorgelagerten Grabens ein Über- o. Anpflügen der Wallhecke unterbunden werden.
© : Georg Müller E-Mail: info@wallhecke.de
Weiterführende Literatur: "Wallhecken" Georg Müller, 1989 BSH Verlag, / "Wallhecken / Knicks' Georg Müller, Neuerscheinung 2002/3
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