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Von unserem Mitarbeiter
Georg Jauken .
Ganderkesee. Knapp fünf Jahre hat es gedauert, aber jetzt hat Georg Müller Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg
hat die Gemeinde Ganderkesee kurz vor Weihnachten dazu verurteilt, Müller Einsicht in alle Unterlagen und Daten zu gewähren, die Umweltinformationen über das ehemalige Köstergrundstück an der Birkenallee
(jetzt: Crea) und die Bundesbahndeponie in Bookholzberg enthalten. Die Ablehnung des Einsichtsrechts durch die Verwaltung wurde aufgehoben. Die Gemeinde prüft zurzeit, ob sie Berufung gegen das Urteil
beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegt. Dazu hat sie einen Monat Zeit.
In der jetzt zugestellten Urteilsbegründung bezieht sich das Oldenburger Gericht auf Paragraph 4 Absatz 1 des
Umweltinformationsgesetzes. Nach Auffassung des Gerichts ha[ jeder Bürger, unabhängig von einer rechtlichen Betroffenheit, Anspruch auf freien Zugang zu allen Informationen über die Umwelt, die bei einer
Behörde vorhanden sind. Der Zugang zu den Informationen möglichst uneingeschränkt gewährt werden, damit die Verwaltung in Fragen des Umweltschutzes besser von den Bürgern kontrolliert werden könne und
beispielsweise Missstände öffentlich gemacht und dadurch abgestellt werden können.
Die Einwendungen der Verwaltung gegen die Einsichtnahme, die Müller im Februar und Mai 1995 gefordert hatte, wurden auf ganzer
Linie abgelehnt. Es sei unerheblich, befand das Gericht, aus welchem Grund die Umweltinformationen bei der Behörde vorliegen und ob der Betroffene schon bei einer anderen Behörde Akten zum selben Thema
eingesehen habe. Die Infor-mationen könnten schließlich unterschiedlich sein, heißt es. Auch dürfe die Einsichtnahme nicht unnötig erschwert werden, wenn der Betroffene nicht genau sagen könne, welche
Unterlagen er zu einem Vorgang einsehen wolle. Weil er sich schließlich erst informieren wolle, reiche die Angabe eines bestimmten
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Grundstücks aus. Bei der mündlichen Verhandlung hatte die Gemeinde Müller bereits zugestanden, die Informationen einzusehen, die eine
Teilfläche des Köster-Grundstücks, betreffen. Die 4450 Quadratmeter große Fläche, war im Juni 1999 unter Naturschutz gestellt worden. Vorher war Müller dies verwehrt worden. In dem Gebiet wurde
inzwischen eine Kleinkläranlage für die Verrieselung von Abwässer des Gewerbebetriebes Crea genehmigt Daneben wurden nach Angaben Müllers zahlreiche Bäume gefällt und das Betriebsgebäude der Firma Crea
errichtet.
Die Einsicht in ein Pilzgutachten und eine Bestandsaufnahme von Heu-schrecken war Müller nach seiner Ansicht „vorsätzlich
gesetzwidrig verwehrt worden", meinte Müller. Sogar dem Gericht wurde sie nicht vorgelegt Müller ist anerkannter Pilzgutachter und Experte für Wallhecken. Er vermutet, das Gutachten und die
Bestandsaufnahme würden einer fachlichen Überprüfung nicht standhalten, und sieht darin den Grund für die Weigerung der Gemeinde. Der Bestand schätzenswerten seltenen Pilz- und
Heuschreckenpopulationen sei durch die inzwischen vorgenommenen Baumaßnahmen vermutlich bereits erheblich gestört worden.
Die ehemalige Abfalldeponie in Bookholzberg sei eine der größten Deponien der Bahn, sagt Müller. Auf ihr hatte auch die
Gemeinde früher Abfälle abgelagert Seit langem gefährde die Deponie das Grundwasser durch verschiedene versickernde Gifte, darunter Arsen. „Die ganze Deponie muss komplett saniert
werden", sagt Müller „Eine Abdichtung allein reicht nicht "
Die Gemeinde hat inzwischen mit einer Bauleitplanung für dieses Gebiet begonnen. Wenn die Gemeinde Ganderkesee keine Berufung
gegen das Urteil einreicht, müsste er von der Verwaltung einen Termin erhalten, um die fraglichen Unterlagen einsehen zu können, sagt Müller. Sollte sich das Pilzgutachten dabei nach seiner Auffassung
als fachlich nicht haltbar herausstellen, will er alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.
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Weser/Delmenhorster Kurier 19.01.2000
Leserbrief
Eine schallende Ohrfeige für die Gemeinde
Zum Bericht „Verwaltung muss sich kontrollieren lassen"
(DELMENHORSTER KURIER vom 15. Januar):
Eine schallende Ohrteige hat das Verwaltungsgericht Oldenburg der Gemeinde Ganderkesee mit dem Urteil zur Akteneinsicht nach dem
Umwelt-informationsgesetz verpasst Sie steht aber auch dem Landkreis Oldenburg und der Bezirksregierung Weser-Ems zu, die ebenfalls mit ähnlich- Begründungen Akteneinsicht im Falle Crea verweigert haben,
natürlich nicht ohne diese Bescheide kostenpflichtig zu machen. Und zwar mit erheblichen Abschreck-ungsgebühren, so dass es kaum jemand gewagt hat, auch nur die Bitte nach Akteneinsicht zu äußern.
Um so mehr Dank gebührt Herrn Müller, dass er das nicht unerhebliche Kostenrisiko auf sich genommen hat, zumal er keinerlei finanzielle Verteile aus diesem Urteil zieht. Insbesondere vor dem Hintergrand, dass die alte Bundesregierung die EU-Richtlinie zur Umweltinformation nicht korrekt im Umweltinformations-gesetz (UIG) umgesetzt hat und dadurch ein noch höheres Prozessrisiko bestand.
Aber es zeigt auch wieder, dass die Gemeinde keine Kosten scheut, um sich nicht in die Karten gucken zu lassen. Was hat man in
diesem Fall zu verbergen? Ist da mehr als die rechtswidrig erteilt, Ausnahmegenehmigung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Kanalisation.
Da die Politik als Kontrollorgan der Verwaltung im Falle Crea kläglichst versagt hat, hat ja jetzt der alte. Gemeindedirektor
und neuer Bürgermeister in seiner neuen Zwitter stellung die Möglichkeit aus einem „Büttel" einen „Bürger" zu machen.
Georg Ungemach, Bookholzberg
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