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Geschädigt werden Wallhecken durch:
1. Überweidung, infolge Wall- Wurzel- und stammschädigenden Viehtritts und Verbisses durch Weidevieh;
2. Beweidung der unteren Ast- und Blattetage, so daß Hecken bis zu einer Höhe, die vom Vieh gerade noch erreicht werden kann, wie abrasiert aussehen,
„Rindzungenhöhe“
3. Zusammenlegung ( Flurbereinigung ) von Weideflächen auch innerhalb desselben Besitzes, dadurch Aufhebung des Zauns und Öffnung verbunden mit einer
völligen Überweidung der Wallhecken;
4. Anbringen von Zäunen auf dem Wallheckenfuß, auf der Mitte des Walls oder hinter dem Wall ( nur einseitige Abzäunung );
5. Einschlagen oder Befestigungen von Eisenmaterial wie Stacheldraht ( oft 2-4-reihig) an den Bäumen (Befestigung von Zäunen, Geländern, Hochsitzen,
Weidetoren);
6. Absenkung des oberflächennahen Grundwasserstandes und der offenen Gewässer. Damit sind die älteren Wurzelstrukturen von einer notwendigen Wasserzufuhr
abgeschnitten und kümmern oder vertrocknen;
7. Überpflügen, Anpflügen und völliges Abpflügen, Tiefpflügen;
8. Abflämmen der Böschungen von altem Gras, vorjährigen Stauden und Holzresten;
9. Abbrennen mittels Reisighaufen-Feuer, Reifen mit Diesel-Altöl, zu nahe liegendes abbrennendes Stoppelfeuer oder Osterfeuer, deren Flammen durch den Wind
an die Bäume gedrückt werden;
10. Ausästen der Bäume auf einer oder beiden Seite(n) bis 10 Meter Höhe und höher, dadurch Verkahlung und Freilegung von Deckung und Brutstätten ohne
Schutz gegen Witterungseinflüsse (Landkreis Oldenburg: „4m Höhe, höchstens bis Kronenansatz“);
11. Reduzierung des Heckenprofils durch automatische 'Buschhacker'( mit zahlreichen schweren Rissverletzungen ) und Stammschneider (Bodenverdichtung, Reifenspur und Bruchschäden );
12. Radikale Abholzung aller Gehölze;
13. Besprühen der abgeschnittenen Stümpfe mit Pestiziden aller Art ( Vergiftung ), insbesondere mit Herbiziden in Überdosis;
14. Ablagerung von Bäumen, Sträuchern, Ästen, Reisig, Laubhaufen (Überdüngung);
15.Ablagerung von wildem Müll, Siloplanen, ausrangierten landwirtschaftlichen Maschinen, Schutt, Silage- und Heuresten, Sand, Steinen, Erdaushub, Dunghaufen,
faulenden Strohgroßballen, Gummireifen, Chemikalien- und Ölresten;
16. Lagerung von Silage- und Rübenmieten auf oder an der Wallhecke;
17. Schaffung von Durchlässen;
18.Abtragung des Wallbodens zur Verfüllung von Schlatts und Tümpeln, Anhebung von Senken oder flurbereinigten Verkoppelungsflächen;
19. Roden und Einplanieren bestimmter Parzellenbereiche mit schweren Maschinen (Planierraupe, Frontlader, Hydraulikbagger );
20.Völlige oder teilweise Beseitigung ( Schleifen ) der Wallhecken über die gesamte Länge für die Erstellung von Baugrundstücken, für Straßen-, Wasser-
und anderen Baumaßnahmen;
21. Falsche Bauleitplanung
22. Behördliche Fehlentscheidungen
23. Anpflanzung von Ziergehölzen und sonstigen nichtheimischen Pflanzen;
24. Halbseitige Pflegemaßnahmen ( Auf den Stock setzen).
25. Reithürdeneinbau
Allen aufgezählten Schädigungsfaktoren kann - meist ohne großen Aufwand -wirkungsvoll begegnet werden, in dem auf sie verzichtet wird oder Rückbau- und Dämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden.
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