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Vorstellung der
Verbraucherschutzplakate am 25.09.2004 in Friedrichroda auf der Internationalen Mykologentagung der DGfM
Während des Vortrages lief im Hintergrund ein Viedeofilm ab.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Pilzfreunde!
Ich freue mich, dass ein von mir schon sehr lange geplantes Projekt jetzt, mit Hilfe der DGfM umgesetzt wurde. Die ersten 5 Verbraucherschutztafeln die
„Verbraucherinformationstafeln über Marktpilze“ liegen heute hier gedruckt im DIN A 4 Format vor. Dank habe ich Herrn Prof. Agerer der dieses Projekt von Anfang an unterstützte, dem Vorstand der DGfM und
selbstverständlich Ihnen den Mitgliedern der DGfM zu sagen, denn ohne Ihre Mitgliedschaft und Ihren Beitrag wäre der Druck nicht möglich gewesen.
Diese Übersicht zeigt die erstellten fünf Tafeln mit den wichtigsten Marktpilzen. Es sind Cantharellus cibarius (Pfifferlinge), Agaricus bisborus
(Champignons), Xerocomus badius (Maronenröhrlinge), Boletus edulis (Steinpilze) und Pleurotus ostreatus etc. (Seitlinge).
Bevor ich ihnen die Tafeln einzeln vorstelle, schauen wir kurz einen von mir zusammengefassten
Fernsehbericht an und anschließend werde ich Ihnen schildern warum ich die Tafeln erstellt habe.
Soweit dieser Bericht.
Die folgenden Aufnahmen sind keine gestellten, sondern sämtlich aus Gutachten heraus. (Bilderserie im Hintergrund abspielen)
Pilze die verkauft werden sind eine leicht verderbliche Ware, die bevor sie verdirbt schnell umgeschlagen werden muß. Zum Teil sind aber die Pilze über eine
Woche unterwegs bevor sie den Endverbraucher erreichen, weil sie häufig aus Osteuropa kommen oder beim Hersteller in der Pilzfarm schon länger lagern.
Dieses führt zu Problemen, die Ware ist häufig überlagert oder falsch gelagert. Erkrankungen ausgelöst durch verdorbene ansonsten aber essbare Pilze nennt man
eine „Unechte Pilz- oder Lebensmittelvergiftung“.
Das Problem der „Unechten Pilzvergiftung“ und des großflächigen Verkaufs von verdorbenen Pilzen ist der breiten Öffentlichkeit bisher unbekannt gewesen.
Essbare Pilze „Marktpilze“ können durch äußere Einflüsse, Vergiftungen auslösen, die allgemein unter dem Begriff „Unechte Pilzvergiftung“ fallen. Es ist nichts anderes als eine Lebensmittelvergiftung, die
durch verdorbene Pilze, durch Bakterieneinwirkung bei Pilzen, durch Schimmelpilze oder durch die fortgeschrittene Eiweißzersetzung der Pilzfruchtkörper entsteht. Unechte Pilzvergiftungen können Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Fieber, Bauchkolik, Schüttelfrost, Kreislaufkollaps usw. auslösen.
Der Verkauf von verdorbenen Pilzen auf Märkten sowie in Lebensmittelmärkten hat in den vergangenen Jahren Formen angenommen, die erschreckend sind. So habe
ich z.B. im September 2003 für die Verbraucherzentrale in Bremen 14 Proben Pfifferlinge von unterschiedlichen Verkaufsständen untersucht und festgestellt, dass rund 30 % der Proben nicht mehr verkehrsfähig waren.
Sie waren zum größten Teil verfault, matschig, verdorben oder / und verschimmelt. In anderen Proben, die ich
für Lebensmitteluntersuchungsämter oder Krankenhäuser begutachtete waren bis zu 100% der Pilze verdorben etc.. Aber dieses ist nicht nur ein regionales Problem sondern ein Überregionales, das den gesamten Pilzverkauf in Deutschland betrifft. So war ich im Juli 2004 in München auf dem Viktualienmarkt, dort wurden unter anderem große Mengen Pfifferlinge angeboten, rund 25% der von mir in Augenschein genommenen Pilze waren nicht mehr einwandfrei bzw. verkehrsfähig. In Leer waren rund 40% der von mir geprüften Pilze und in Oldenburg über 60% der Proben in einem nicht mehr einwandfreien oder verkehrsfähigen Zustand. Diese Zahlen und das Problem sind in der Öffentlichkeit bis auf einen sehr kleinen Expertenkreis unbekannt.
Es gibt kaum einen Pilzverkaufsstand (auch Großmärkte) mit nur einwandfreier Ware. Sie glauben das nicht? Kaufen Sie willkürlich über 3 - 4 Tage in einigen
Geschäften oder auf dem Wochenmarkt Champignons ein. Vergleichen Sie diese anschließend mit der Verbraucherinformationstafel Nummer 2 „Zucht- Champignons“. Sie werden über das Ergebnis sehr überrascht sein!
Wer denkt schon daran, gesundheitliche Probleme zu bekommen, wenn er Schnitzel mit einigen Champignons verzehrt.
Häufig ist dies keine Salmonellen- oder Fleischvergiftung, sondern eine „Unechte Pilzvergiftung“. Selbst der aufgesuchte Arzt wird fast nur auf eine unbestimmte Magendarminfektion „tippen“ und diese entsprechend mit mehr oder weniger Erfolg behandeln. Nach meiner eher sehr vorsichtigen Schätzung erkranken ernsthaft jährlich mindestens 5.000 - 10.000 Menschen an einer unechten Pilzvergiftung in Deutschland, davon wird kaum eine als solche erkannt.
Die Verbraucher, die Pilze auf einem Markt oder in einem Geschäft kaufen, gehen grundsätzlich davon aus, dass die gekaufte Ware einwandfrei ist. Sie vertrauen
darauf, dass die zuständigen Behörden „ihr Lebensmittel“ kontrollieren und keine Lebensmittel in einem verdorbenen bzw. nicht mehr verkehrsfähigen Zustand vorhanden sind.
Zwar kontrollieren die entsprechenden Lebensmittelkontrolleure der Ämter die Geschäfte und Märkte, aber bei Pilzen ist eine gefährliche Wissenslücke
vorhanden, die dazu führt, dass die Lebensmittelkontrolleure meistens nicht wissen, was sie denn kontrollieren bzw. sind unsicher oder auch
unwissend, ob der Pilz noch verkehrsfähig ist oder nicht. Es fehlt hier nicht am Willen der Behörden bzw. deren Mitarbeiter, sondern schlichtweg an dem nötigen Fachwissen.
Wie unausgebildet Lebensmittelprüfer prüfen, sehen wir in der nächsten Szene und welches Vertrauen Kunden haben.
7,44 Fernsehbericht!
Ob das so bleibt, fragte skeptisch die Kundin. Kurze Zeit später entstanden diese Aufnahmen.
Verkäufer, Verkäuferinnen, die zum Teil unausgebildet sind, vertrauen ebenfalls aufgrund fehlender Fachkenntnisse darauf, dass die erworbenen Pilze aus
dem Großhandel oder vom Hersteller in einem einwandfreien Zustand sind.
Die wirksamen Marktpilzkontrollen durch entsprechende Pilzsachverständige der DGfM sind in den meisten Kommunen in den letzten Jahren abgeschafft
worden. So schließt sich der Kreis.
Um hier Abhilfe zu schaffen und den entsprechenden Ämtern, Personen und vor allem auch dem Verbraucher eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben,
hatte ich mich schon vor Jahren entschlossen, für die wichtigsten fünf „Marktpilze“ Pilztafeln zu erstellen. Die Tafeln sollen jeden in die Lage versetzen, mindestens annähernd den Frischegrad, den
Alterungszustand, die Essbarkeit und die Verkehrsfähigkeit
der Pilze anhand der dort vorhandenen kurzen Pilzbeschreibung und der abgebildeten Pilze selbst zu überprüfen oder zu bestimmen. Somit sind die Tafeln auch für Schulungszwecke und als Referenzdarstellung sehr gut geeignet.
Da die DGfM die Fachgesellschaft für Pilzkunde ist und Pilzsachverständige ausbildet, bat ich die DGfM den Druck der Tafeln zu übernehmen. Ohne zu
zögern hat die DGfM die Druckkosten von 5000 Blätter pro Pilzart übernommen, so dass hier heute die Tafeln erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt werden können.
Es ist die Tafel Nr. 1. Cantharellus cibarius (Pfifferlinge)
die Tafel Nr.2 zeigt Agaricus bisborus (Champignons)
die Tafel Nr. 3 zeigt Xerocomus badius (Maronenröhrlinge)
die Tafel Nr. 4 zeigt Boletus edulis (Steinpilze)
die Tafel Nr.5 zeigt Pleurotus ostreatus etc. (Seitlinge)
Primär ist es Aufgabe des Staates die Gesundheitsfürsorge bzw. Vorsorge für die Bevölkerung durchzuführen. Aber dort ist dieses Problem völlig unbekannt. Da
es die Ministerien für Gesundheit und Verbraucherschutz betrifft schieben die sich jetzt gegenseitig die Zuständigkeit zu und bis das geklärt ist kann es dauern, denn auf alle Fälle will keiner Zuständig sein!
Wir als DGfM sind nur eine kleine Fachgesellschaft mit rund 1700 Mitgliedern und können daher nur in einem sehr begrenzten Rahmen die Tafeln fördern und
verbreiten. Mit ehrenamtlicher Arbeit ist das nicht zu schaffen. Trotzdem ist es auch unsere Aufgabe als die Fachgesellschaft aufzuklären und dieser Verpflichtung kommen wir nach. Zudem sind diese Tafeln für
Ausstellungen ideal, es gibt sie auch in DIN A3 und selbstverständlich als Werbematerial für die DGfM!
Aber wir sollten nicht nur informieren sondern auch mit energischem Nachdruck die nachfolgenden Grundsätze für den Verkauf von Marktpilzen vom Staat
einfordern.
Alle Gemeinde und Städte erlassen eine Marktpilzordnung, die DGfM erstellt eine Mustersatzung.
Für die Tafeln ist beim Patentamt der entsprechende Schutz beantragt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Georg Müller
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